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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09   

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https://dejure.org/2009,24510
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09 (https://dejure.org/2009,24510)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2009 - 3 M 392/09 (https://dejure.org/2009,24510)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 (https://dejure.org/2009,24510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Teilhabe an Studienplatzkapazitäten; Ausnahmsweise Rechtfertigung der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aus den Grundrechten; Rechtmäßigkeit der gespaltenen Ausschlussfristen für Neuabiturienten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage auf Teilhabe an Studienplatzkapazitäten; Ausnahmsweise Rechtfertigung der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aus den Grundrechten; Rechtmäßigkeit der gespaltenen Ausschlussfristen für Neuabiturienten und ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 770 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2005 - 3 N 59/05

    Ausschlussfristen bei Anträgen auf außerkapazitäre Hochschulzulassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    In dem Beschluss vom 27. Oktober 2005 (3 N 59/05, JMBl. LSA 2006, S. 193) und dem Beschluss des Senats vom 16. Juli 2009 (3 N 599/08 u.a., [...]) hat der Senat die Rechtmäßigkeit der sog. gespaltenen Ausschlussfristen für die sog. Neuabiturienten und die sog. Altabiturienten nicht prüfen müssen.

    Entsprechendes gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aber auch für die Einführung eines Stichtages für die Bewerbungen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl im Rahmen von Bewerbungen nach den Vergabeverordnungen (vgl. Beschl. v. 27.10.2005 - 3 N 59/05 - [...] m.w.N.).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    Deshalb sind im Gestaltungsspielraum des Normgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Zugang zur Berufsausbildung auswirken kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - u.a., BVerfGE 121, 317 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    In dem Beschluss vom 27. Oktober 2005 (3 N 59/05, JMBl. LSA 2006, S. 193) und dem Beschluss des Senats vom 16. Juli 2009 (3 N 599/08 u.a., [...]) hat der Senat die Rechtmäßigkeit der sog. gespaltenen Ausschlussfristen für die sog. Neuabiturienten und die sog. Altabiturienten nicht prüfen müssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 13 C 406/09

    Anspruch eines Nicht-EU-Ausländers (hier: Irakischer Staatsangehöriger) mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    Im Verfahren 3 M 395/09 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts 7 B 452/09 MD) wird zunächst weiter zu prüfen sein, ob sich der dortige Antragsteller überhaupt auf einen Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung berufen kann, da er nach dem derzeitigen Sachstand nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügt und lediglich eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben hat (sog. Bildungsinländer, vgl. hierzu zuletzt: OVG Münster, Beschl. v. 16.11.2009 - 13 C 406/09 - m.w.N., [...]; Beschl. d. Senates v. 19.08.2008 - 3 N 113/08 u.a. -).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 25.81

    Anwendung der gegen das verfassungskräftige Gebot einheitlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    So ist die Befugnis zur Bestimmung von materiellen Ausschlussfristen, innerhalb derer ein Studienplatzbewerber seine Anträge und Unterlagen im ordentlichen Vergabeverfahren einreichen muss, seit jeher als sachgerecht und notwendig anerkannt, weil das Vergabeverfahren nur auf der Grundlage einer zu einem bestimmten Zeitpunkt einheitlich bestehenden Datenbasis durchgeführt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 25.81 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02

    Frist für Anträge auf "verschwiegene Studienplätze" rechtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09
    Der Senat hält zunächst an seiner Rechtsauffassung fest, dass grundsätzlich die Bestimmung von materiellen Ausschlussfristen, wie dies in § 3 Abs. 2 Satz 1 Vergabeverordnung ZVS -LSA erfolgt ist, nicht rechtswidrig ist, weil diese Bestimmungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (vgl. Beschl. v. 17.01.2005 - 3 N 53/05 - u.a. mit Bezugnahmen auf die Beschlüsse des vormals zuständigen 2. Senates des beschließenden Gerichtes vom 22.03.1999 - B 2 S 432/98 -, vom 14.02.2000 - B 2 S 625/99 -, vom 20.01.2003 - 2 N 480/02 sowie vom 03.05.2004 - 2 N 506/03 u.a.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    a) Der Beschwerde bleibt mit ihrem auf Zurückverweisung gerichteten Hauptantrag der Erfolg schon deshalb versagt, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO - ungeachtet der Frage nach seiner (analogen) Anwendbarkeit in Eilverfahren nach § 123 VwGO ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 O 259/01 -, Beschluss vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 4 M 145/12 -, juris unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. Februar 2009 - 4 M 29/09, jeweils juris [m. w. N.] ) - nicht vorliegen.

    Eine Zurückverweisung wäre auch nicht ausnahmsweise gerechtfertigt, weil dies zum wirksamen Schutz eines Grundrechtes - hier des Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG resultierenden Bewerbungsverfahrensanspruches - unabdingbar geboten ist ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 12. Dezember 2009, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    a) Der Beschwerde bleibt mit ihrem auf Zurückverweisung gerichteten Hauptantrag der Erfolg schon deshalb versagt, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO - ungeachtet der Frage nach seiner (analogen) Anwendbarkeit in Eilverfahren nach § 123 VwGO ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 O 259/01 -, Beschluss vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 4 M 145/12 -, juris unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. Februar 2009 - 4 M 29/09, jeweils juris [m. w. N.] ) - nicht vorliegen.

    Eine Zurückverweisung wäre auch nicht ausnahmsweise gerechtfertigt, weil dies zum wirksamen Schutz eines Grundrechtes - hier des Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG resultierenden Bewerbungsverfahrensanspruches - unabdingbar geboten ist ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 12. Dezember 2009, a. a. O. ).

  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 CE 10.10133

    Außerkapazitäre Hochschulzulassung für Bildungsinländer

    Ihnen fehlt die aus dem "Deutschengrundrecht" des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitete teilhaberechtliche Rechtsposition als verfassungsunmittelbare Grundlage des außerkapazitären Zulassungsanspruchs (BayVGH vom 12.3.2008 BayVBl 2008, 569; OVG SA vom 12.12.2009 Az. 3 M 392/09 ; OVG NW vom 16.11.2009 Az. 13 C 406/09 ; OVG Hamburg vom 20.9.1996 Az. Bs III 8/96 ; HessVGH vom 25.8.1987 NVwZ 1988, 855 f.; VGH BW vom 21.12.1984 KMK-HSchR 1986 S. 1225 f.; vgl. auch Reich, Bayerisches Hochschulgesetz, 5. Aufl. 2007, RdNr. 3 zu Art. 42; Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, RdNrn. 316 ff.).
  • VG Magdeburg, 16.12.2016 - 7 B 769/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im höheren Fachsemester

    Die sich daraus ergebenden Grenzen des Gesetzgebers hinsichtlich seines Gestaltungsspielraumes sind umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Zugang zur Berufsausbildung auswirken kann (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.12.2009 - 3 M 392/09; BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u. a.; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 13 B 1813/20
    vgl. zur Zulässigkeit der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren bei Entscheidungen gemäß §§ 80, 80a und 123 VwGO BayVGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 11 CS 20.316 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2017 - NC 9 S 1244/17 -, juris, Rn. 1; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 -, juris, Rn. 2; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 M 22/09 -, juris, Rn. 20.
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